Pferdebetriebe bald ohne Land? Landwirtschaftliche Fläche verschwindet zunehmend durch Flächenfraß
Landwirtschaftliche Fläche wird rar. Das ist nicht neu – nur die nackten Zahlen und die realen Auswirkungen bedrohen zunehmend die Pferdehaltung. Demnach werden in Deutschland täglich rund 62 ha Fläche als Siedlungs- und Verkehrsflächen neu ausgewiesen, was etwa einem Gebiet wie ca. 88 Fußballfelder entspricht. Vor 25 Jahren waren es sogar über 100 ha täglich! Bei etwa der Hälfte davon erfolgt eine Versiegelung. Bodenschädigungen, zunehmende Überflutungen und steigenden Verkehr sind die möglichen Folgen. Somit geschieht der Flächenverbrauch meist zulasten der Landwirtschaft und trifft folglich die Pferdebetriebe massiv.
Flächenfraß senken
Die Bundesregierung will den Flächenverbrauch bis 2020 auf 30 ha pro Tag, bis 2030 gar darunter senken. Darüber hinaus führt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) als Ziel für das Jahr 2030 sogar 20 ha pro Tag an. Nach den Plänen der Europäischen Union und dem Klimaschutzplan der Bundesregierung soll sie Nutzung der Flächen ab 2050 nach dem Prinzip der Flächenkreislaufwirtschaft (Netto-Null-Ziel) erfolgen, so dass Brach- und Bestandflächen ausgeschöpft werden sollen.
In Nordrhein-Westfalen wurde indessen der seit Jahren gültige „Außenbereichserlass“ zum 1. Januar 2017 außer Kraft gesetzt, der das Bauen im Außenbereich in dem sehr dicht besiedelten NRW regeln sollte. Seitdem schweigen sich die Behörden dazu aus, wie es weiter gehen soll. Demnach wird nun auf Kreisebene individuell entschieden.
Beratungstipp:
Die UKB erstellt bereits seit 25 Jahren mit permanent gewonnenem Spezialwissen Konzepte und Gutachten zum Bauen im Außenbereich in Deutschland. In den laufenden Beratungen stellen sich diese vermehrten baurechtlichen Unsicherheiten immer mehr als Hindernis für die Entwicklung von Pferdebetrieben dar. Daher empfiehlt sich zur Durchsetzung der Interessen der Betriebe die Entwicklung eines behördenkonformen Betriebskonzepts, welches mit allen zuständigen Trägern öffentlicher Belange abgestimmt werden muss.
Beratungen sind förderfähig. Hier erfahren Sie mehr über diverse Fördermöglichkeiten.