Nebenerwerb
Situation
Ein eigenes Pferd und Spaß am Unterrichten ergeben schnell eine kleine Gruppe von „Reitschülern“, die betreut werden. Aus dem anfänglichen Spaß wird dann schnell eine zwar innerlich befriedigende doch anmelderechtlich komplizierte Situation.
Die Grenze zur gewerbsmäßigen Tätigkeit ist schon bei 1 bis 3 Pferden erreicht. Unterschiede gibt es bei der Rechtsauffassung der einzelnen Bundesländer.
Der Gesetzgeber und die einzelnen Institutionen haben unterschiedliche Auffassungen, wann Ihre Tätigkeit angemeldet werden muss.
Weichenstellung – Grundsteinlegung
Neben den rechtlichen Pflichten, denen Sie unterliegen, werden mit der Anmeldung Ihrer Tätigkeit entscheidende Weichenstellungen unter anderem in Bezug auf Sozialversicherung, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Versicherungen, Finanzierung, Baurecht gelegt.
Die Auswirkungen einer nicht durchdachten Grundsteinlegung in dieser Phase werden oft unterschätzt und haben häufig schwer und/oder aufwändig zu korrigierende Folgen.
Dies gilt speziell für die Einstufung Ihres Vorhabens in Bezug auf Liebhaberei im Sinn des ESTG. In dieser Phase werden dafür die Weichen gestellt.
Lösung
Wir bieten Ihnen dazu eine umfassende Beratung und spielen verschiedenen Modelle unter Einbeziehung Ihres persönlichen sozialen Situation und Ihrer berufliche Zielsetzung durch. Dies ermöglicht Ihnen, die zum Teil fundamentalen Auswirkungen besser einschätzen zu können. Aus dem Ergebnis erhalten Sie Handlungshinweise für Ihre Konzept: was, wann, wo, wie angemeldet werden muss.
Aufwand / Beratungskosten
Das Ergebnis kann in den meisten Fällen durch ein intensives, 2-stündiges persönliches Beratungsgespräch mit allen Beteiligten im Büro unseres Hauses erzielt werden.
• Link zu Kosten der Beratung / Beratungsförderung