Private Betriebe

Die Möglichkeit, einen Pferdebetrieb ohne wirtschaftliche Ziele zu führen, ist eine phantastische Gelegenheit einen Lebensstil / Leben mit Pferden und Passion in Einklang zu bringen. Seit Jahrhunderten ist der Pferdesport, die Haltung und Zucht der Pferde von vermögenden Pferdeliebhabern geprägt, ohne deren Engagement sich keine Reitkultur hätte bilden können.

Der Pferdesport ist nach wie vor national stabil,  international im Aufschwung.

Fallstricke

Das Ideal eines perfekt geplanten Pferdebetriebes, als Neubau oder als Umbau, mit großzügigem Weidegang, zentraler Lage und überschaubarer Größe, trifft in der Realität auf Hindernisse: Baugesetzbuch, Bauvorschriften der Länder, diverse Träger öffentlicher Belange wahren öffentliches Interesse.

Dies führt dazu, dass in manchen Ballungsgebieten solche Projekte nur unter extrem erschwerten Bedingungen, wenn überhaupt, realisiert werden können.

Neben den baurechtlichen Hürden ist das Thema „Liebhaberei im Sinn des Einkommensteuergesetzes“ zu diskutieren. Für ein reales, nachvollziehbares Konzept können durchaus Anfangsverluste geltend gemacht werden. Permanente Verluste werden allerdings einkommensteuerlich nicht anerkannt. In Bezug auf die Umsatzsteuer ist der Betrieb in der Regel veranlagt. Der Verkauf im Wert gestiegener Pferde  kann zu einem einkommensteuerlich veranlagten Betrieb mit den entsprechenden Folgen führen.

Die Beobachtung von Pferdebetrieben durch das Finanzamt ist gegeben, im Zweifelsfall wird die Beweisführung über eine Totalgewinnermittlung führen. Es gibt keine gesetzliche Definition zur Liebhaberei, Gerichte haben aber Kriterien entwickelt. Es obliegt dem Betrieb eine Beweisführung zu entwickeln.

Lösung

Betriebe in Gründung:
Diese verschiedenen Szenarien gilt  es möglichst realitätsnah durchzuspielen und als Dokumentation / Businessplan vor Gründung zu erstellen.

Uwe Karow verfügt über Expertisen in der Erstellung von realistischen betriebswirtschaftlichen Darstellungen Ihres Vorhabens. Dies kann flankiert werden von Ihren Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern. Die Zusammenarbeit mit bekannten, in der Materie versierten Wirtschaftsprüfern kann arrangiert werden.

Bestehende Betriebe:
Zu Betriebsentwicklungen, für die schon von Seiten der Finanzbehörde „Liebhaberei“ unterstellt wird, kann betriebswirtschaftlich von dem Berater Uwe Karow geprüft werden, ob , mit entsprechendem Konzept, in absehbarer Zeit ein Gewinn zu erzielen wäre. Bei Diskussionen, die in eine Totalgewinnermittlung enden, hat Uwe Karow, wenn gewünscht mit externen Steuerberatern / Wirtschaftsprüfern die Beratungskompentenz.

Aufwand / Beratungskosten

Bevor wir mit der Beratung starten, werden wir eine erste Prognose zum Beratungserfolg  abgeben. Nach der dann mit Ihnen abgestimmten Vorgehensweise erhalten Sie ein Angebot in Form eines Beratungsvertrages, in dem Umfang der Beratung und die Kosten individuell festgelegt werden. Kosten und Abrechnungsbeispiele siehe:
Link zu Kosten der Beratung / Beratungsförderung