Abgabefrist verstrichen – was nun?
Die Steuererklärung 2017 konnte nach einer Fristverlängerung bis zum 30.09.2018 abgegeben werden. Wer diese erst nach diesem Termin einreicht, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Die Höhe der Strafzahlung hängt dabei davon ab, ob die Verspätung zum ersten Mal passiert oder bereits mehrmals vorgekommen ist. Letztendlich jedoch entscheidet der zuständige Finanzbeamte, ob und welche Verspätungszuschläge gezahlt werden müssen.
Möglichkeiten der Fristverlängerung
Diese können Sie noch umgehen, falls Ihnen eine erneute Verlängerung bewilligt wurde. Für diese möchte das Finanzamt jedoch sehr gute Gründe genannt bekommen, wie z.B. eine Erkrankung. Wird die Steuererklärung von einem Fachmann, wie z.B. einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 31.12.2018.
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