Die bisherige Grenze, geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) abzuschreiben, lag bei 410 Euro. Ab dem 01.01.2018 steigt diese von 410 Euro auf 800 Euro.

Bei Wirtschaftsgütern, deren Anschaffungskosten oder Herstellungskosten zwischen 251 Euro und 800 Euro liegen, kann zwischen Sofortabschreibung und Sammelposten gewählt werden. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten oder Herstellungskosten zwischen 801 Euro und 1.000 Euro können über die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle abgeschrieben werden oder ebenfalls in dem o. g Sammelposten angelegt werden. Sammelposten werden dann über 5 Jahre abgeschrieben. Dies gilt nicht nur für Selbständige, sondern auch Arbeitnehmer, die im Zusammenhang mit Ihrer Anstellung zu Hause Wirtschaftsgüter nutzen!

Aber aufpassen! Wenn Sie sich für ein System entschieden haben müssen Sie das ganze Jahr dabeibleiben. Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung, dass Sie – sobald Sie sich hier für den Sammelposten entscheiden – alle angeschafften Wirtschaftsgüter zwischen 251 Euro und 1.000 Euro in diesem Sammelposten einlegen und alles zusammen über fünf Jahre abschreiben müssen!

 

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