Kostenlawine ohne Ende: Gesetzlicher Mindestlohn steigt 2020 auf € 9,35 brutto pro Stunde

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland flächendeckend ein gesetzlicher Mindestlohn, der laut Mindestlohngesetzt alle zwei Jahre neu festgelegt wird. Seit dem 1. Januar 2017 beträgt er € 8,84 je Zeitstunde. Zum 1. Januar 2019 soll dieser nun auf € 9,19 pro Stunde steigen, zum 1. Januar 2020 dann weiter auf € 9,35. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD), will die angepasste Mindestlohnverordnung dem Bundeskabinett vorlegen. Die Verordnung der Bundesregierung steht noch aus. Aufgrund der allgemein guten Konjunktur kann davon ausgegangen werden, dass diese im Kabinett durchgewunken wird. Besonders hart würde die Erhöhung die Pferdebetriebe treffen, da man hier nicht mit Steigerung der Produktivität die Erhöhung locker abfangen kann.

 

Dennoch müssen nicht alle Löhne automatisch angepasst werden. Keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben folgende Gruppen:

– Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung

– Auszubildende

– Langzeitarbeitslose (bis zu sechs Monaten nach Beendigung der Arbeitslosigkeit)

– Praktikanten, (Pflichtpraktika, freiwillige Praktika bis zu drei Monaten)

– Jugendliche in Vorbereitung auf eine Berufsausbildung

– Ehrenamtliche

 

Gleichzeitig mit dem gesetzlichen Mindestlohn sollen auch mehrere Branchen-Mindestlöhne steigen. Diese werden im Rahmen eines Tarifvertrages zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern ausgehandelt und gelten für alle Betriebe der Branche – auch für die nicht tarifgebundenen. Die Übergangsfrist für Tarifverträge mit Löhnen unter dem gesetzlichen Mindestlohn gilt ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr, so dass in keiner Branche mehr unter der Mindestlohngrenze gezahlt werden darf. Gleichzeitig sollen die Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohnes verschärft werden.

 

 

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