Finanzierung: Kredite für junge Familien und Ältere wieder unproblematischer

Die im März 2016 in Kraft getretene Wohnimmobilienkreditrichtlinie erschwerte es nicht nur jungen Familien, sondern vor allem auch älteren Interessenten, einen Baukredit aufzunehmen. Dies galt sowohl für einen Neubau als auch für eventuelle Instandsetzungen der eigenen Immobilie. Diese sah strengere Regeln für die Kreditwürdigkeitsprüfung vor, nach denen ein Baudarlehen noch zu Lebzeiten vollkommen getilgt sein sollte. Die daraufhin zur Erleichterung der Kreditvergabe erlassene Vorschrift zur Kreditwürdigkeitsprüfung vom 6. Juni 2017 (WD – UKB hat in der Ausgabe 15-2017 berichtet) hat offensichtlich nicht die gewünschte Wirkung entfaltet. Das brachte weiteren Handlungsbedarf mit sich.

 

Änderungen zum 1. Mai 2018

Dies soll sich seit dem 1. Mai 2018 mit der Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung (ImmoKWPLV) ändern. Diese sieht vor, dass nur noch die „langfristige Bedienbarkeit“ des Darlehens gewährleistet sein muss. Nun dürfen auch ältere Interessenten Verträge mit längerfristiger Zinsbindung und einer Tilgung von beispielsweise lediglich zwei Prozent oder weniger pro Jahr abschließen. Aber auch junge Familien profitieren von der neuen Verordnung. Die Banken dürfen nun „wahrscheinliche positive Ereignisse“ bei der Kreditvergabe berücksichtigen. So wirken sich anzunehmende Möglichkeiten, nach der Elternzeit wieder in den Beruf zurückzukehren oder eine Teilzeitbeschäftigung aufzustocken, positiv auf eine mögliche Kreditvergabe. Dementsprechend verbessern sich eventuell auch dessen Konditionen.

 

Positive Folgen auch für ältere Interessenten

Die so entstehenden niedrigeren Tilgungsraten erlauben es den Interessenten, neben dem Kredit auch die laufenden Neben- und Lebenshaltungskosten sorgenfreier zu bestreiten. Bei Krediten für ältere Bauherren verbleibt nach Ablauf der Zinsbindung – je nach Kredithöhe natürlich – noch eine überschaubare Verbindlichkeit. In einem möglichen Todesfall würde diese an die Erben übergehen. Sollte der Bauherr vor Ablauf der Zinsbindung versterben, können die Erben die Immobilie veräußern oder, mit Einverständnis der Bank, selbst den Kredit übernehmen. Perspektiven dieser Art erleichtern Familien und älteren Interessenten nicht nur die Kreditaufnahme selbst, sondern auch eine Entscheidung für diese.

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