Was ist möglich?

Ruhestand

Foto: BONNIE WATTON / shutterstock.com

Viele Menschen wünschen sich mit zunehmendem Alter, aus dem Berufsalltag aussteigen zu können. Gleichzeitig wird die Altersgrenze für die Regelaltersrente seit 2012 schrittweise angehoben. Konnte man früher noch mit 65 in den Ruhestand gehen, werden schließlich die ab 1964 geborenen Arbeitnehmer bis 67 arbeiten müssen, um die „normale“ Rente zu erhalten. Voraussetzung: Sie müssen mindestens 5 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Selbständige haben dabei mit niedrigeren Renten zu rechnen als Arbeitnehmer.

Anrechnungszeiten

Die Entgeltpunkte, die als Basis der Rentenberechnung dienen, ergeben sich aus den Beitragsjahren. Als Beitragsjahre werden nicht nur Arbeitsjahre gezählt, sondern – grob umrissen – auch andere Zeiten:

  • Ausbildung, Studium
  • Schwangerschaft, Mutterschutz, Kindererziehung
  • Wehr- oder Zivildienst
  • Das freiwillige soziale Jahr
  • Pflegezeiten von Angehörigen
  • Minijobs mit bezahlten Beiträgen
  • Pflichtbeiträge aus selbständiger Tätigkeit
  • Arbeitslosen-, Teilarbeitslosen-, Kranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld
  • Kurzarbeits-, Schlechtwetter oder Insolvenzgeld

Lücken bei den Rentenbeiträgen und somit monatliche Einbußen bei der Rente kann man durch Ausgleichszahlungen minimieren. Die Einzahlungen selbst können zum Teil bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

 

Vorzeitige Rente mit 63 mit Abschlägen möglich

Mit 63 vorzeitig in Rente gehen kann, wer 35 Jahre lang Beiträge eingezahlt hat – er muss jedoch mit zweierlei Verringerungen der Rente rechnen:

  1. Abschläge – Pro Monat, den man früher in den Ruhestand eintritt, verliert man unwiederbringlich 0,3 % seiner zu erwartenden Altersrente. Pro Jahr sind es also 3,6 %, also bis zu 14,4 % beim Renteneintrittsalter von 63 Jahren, da die Rente mit 67 als Rechenbasis dient.
  2. Fehlende Entgeltpunkte – Zusätzlich zu den Abschlägen fällt die zu erwartende Rente auch noch durch die fehlenden Entgeltpunkte niedriger aus. Das heißt, wer mit 63 vier Jahre früher in den Ruhestand treten möchte, verliert 4 Entgeltpunkte.

Beide Kürzungen gelten lebenslang.

 

Abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren – wer kann sie beantragen?

Seit dem 1. Juli 2014 ist die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren möglich. Dennoch kann sie nicht jeder beantragen. Um mit bereits 63 abschlagsfrei den Ruhestand genießen zu können, muss man:

  1. Vor 1953 geboren sein
  2. 45 Jahre lang versichert gewesen sein.

Somit erwirbt man den Status eines besonders langjährig Versicherten.

Dennoch: Zwar entfällt der Abschlag von 0,3 % pro Monat aus, doch fehlen dem Anrechnungskonto die Entgeltpunkte der ausstehenden Jahre – die Rente fällt etwas geringer aus. Ungeachtet dessen lohnt es sich in der Regel jedoch nicht, bis zum regulären Rentenalter arbeiten zu gehen.

Für Geborene ab 1953 steigt die Alterseintrittsgrenze für die abschlagsfreie Rente schrittweise an. Demnach werden ab 1964 Geborene trotz 45-jähriger Versicherungszeit erst mit 65 vorzeitig in den Ruhestand gehen können.

 

Vorzeitige Rente für Schwerbehinderte

Menschen mit einem Schwerbehindertengrad von mindesten 50 % und 35 Jahren Beitragszahlung können bisher mit 63 abschlagsfrei in die Rente gehen. Die schrittweise Anhebung des Renteneinstiegsalters verläuft hier jedoch genauso wie bei den besonders langjährig Versicherten und liegt für die nach 1964 Geborenen ebenfalls bei 65 Jahren. Ein eventueller vorzeitiger Austritt aus dem Erwerbsleben bringt ebenfalls entsprechende Abschläge mit sich.

 

Rente nach Arbeitslosigkeit

Bei der Altersrente nach Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahre vor Rentenantritt ist es wichtig, dass diese in Folge einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe seitens des Arbeitgebers entstanden sein muss. Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II werden nicht auf die Beitragsjahre gerechnet.

Teilrente

Die Teilrente stellt eine Alternative zur vollen Rente dar. Sie erlaubt, das eigene Entgeltkonto weiter aufzubauen, was beim Erreichen des Rentenregelalters auf die Rente angerechnet wird. Nebenbei kann der Teilrenter noch etwas zu verdienen.

 

Zusatzverdienst neben der Rente – was ist möglich?

Im Übrigen ist es möglich, neben der Rente weiterhin arbeiten zu gehen. Zu unterscheiden sind drei Fälle:

1. Vorzeitiger Ruhestand – die jährliche Verdienstgrenze von 6.300 Euro darf nicht überschritten werden, da die darüber liegenden Beträgen zu 40 % auf die Rente angerechnet und diese entsprechend gekürzt wird

2. Teilrente – Die Höhe der Verdienstgrenze hängt von der Höhe der Teilrente ab

3. Regelaltersrente – keine Verdienstgrenzen

 

Mehr Informationen über die Hinzuverdienstmöglichkeiten erhalten Sie hier.

Detailliertere Informationen zu allen Rentenformen finden Sie hier.

 

Rente rechtzeitig beantragen

Wer plant, in den Ruhestand zu gehen – ob früher oder zur Regelzeit -, muss diese beantragen. Den Antrag selbst sollte man ca. 3 Monate vor dem gewünschten Renteneintritt stellen und das Versicherungskonto bei der Rentenversicherung bereits geklärt haben. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 1000 4800 oder auf der Homepage www.deutsche-rentenversicherung.de.

 

 

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