Buchführung

Buchung laufender Geschäftsvorfälle - Laufende Lohnabrechnung - Erstellung der Lohnsteueranmeldung

 

 
Wir buchen Ihre laufenden Geschäftsvorfälle unter der Verantwortung unserer Mitarbeiter mit Kontierer-Qualifikation gemäß § 6 Nr. 4 StBerG
in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater oder einem Steuerberater, den wir in Ihrem Auftrag suchen, und mit dem Sie und wir dann eine
Form der Zusammenarbeit vereinbaren, bei der die steuerlichen Beratungsergebnisse und die Erarbeitung des Jahresabschlusses in
unsere betriebswirtschaftliche Beratung unmittelbar einfließen.

 

Entsprechend dieser Vorgehensweise verfahren wir auch mit der laufenden Lohnabrechnung in Ihrem Betrieb. Diese wird mit der dazugehörigen Lohnsteueranmeldung erstellt.

 

 

 

Steuer - Unsere Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftsprüfer / Steuerbüro

Sie können die steuerliche Beratung auch  einem Wirtschaftsprüfer, der im Zusammenhang mit Pferdebetrieben über entsprechendes Spezialwissen verfügt und mit dem wir schon lange erfolgreich zusammenarbeiten, übergeben.

 

Sprechen Sie uns unverbildlich an.